Dipl.-Ing. Marion Stappenbeck - Immobilienbewertung
Gutachten
Die sachverständige Bewertung von Immobilien oder Rechten an Immobilien durch einen unabhängigen Gutachter kann helfen, Geld zu sparen, Streit zu vermeiden oder Entscheidungen zu treffen. Sachgerechte Grundstücksbewertungen beruhen auf einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, darunter insbesondere auf dem Baugesetzbuch (BauGB), das in § 194 den Verkehrswert (Marktwert) definiert und auf der seit dem 1. Juli 2010 geltenden Immobilien- wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es werden im allgemeinen folgende Verfahren angewendet:
- Sachwertverfahren über die Herstellungskosten und das Gebäudealter - Ertragswertverfahren über die Kapitalisierung der Erträge - Vergleichswertverfahren über Vergleichsobjekte
Je nach Art der Immobilie und Auftragsumfang werden ein oder mehrere Verfahren angewendet. Der Wert des Bodens, der Gebäude und Außen- ahlagen, die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (wie z.B. Baumängel, Bauschäden oder auch besondere rechtliche Gegeben- heiten) und die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind dabei zu berücksichtigen. Daraus wird der Marktwert abgeleitet und in einem Kurzgutachten oder einem Verkehrswertgutachten dargestellt.
Verkehrswertgutachten werden vor Gericht und bei Behörden anerkannt und dienen als Grundlage für Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall oder bei Ehescheidungen. Sie zeich- nen sich durch besonders ausführliche Beschreibungen der Grundstücke, der Gebäude, der Verfahrenswahl und der Erläuterung der Wertansätze aus. Im Allgemeinen werden mehrere Wertermittlungsverfahren angewendet, um das Wertermittlungsergebnis abzusichern.
Kurzgutachten dienen der Orientierung z. B. bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen als erste Markteinschätzung.
Exposees stellen die Merkmale der Immobilien dar und können mit einer kurzen Beschreibung des örtlichen Marktes verbunden werden.
Honorierung: Sachverständige für Immobilienbewertung sind seit dem 18. August 2009 nicht mehr an die Gebührenordnung (HOAI) gebunden. Die Honorare werden somit frei ausgehandelt und sind abhängig von der Art des Bewertungsobjekts und dem Aufwand. Preisbeispiele: Exposees ab 50,- € Kurzgutachten ab 300,- € Verkehrswertgutachten ab 800,- €
Von Gerichten beauftragte Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.
Bodenordnung und städtbauliche Kalkulationen
Sollen als Bauland ausgewiesene, aber unzweckmäßig gestaltete Grundstücke neu gestaltet werden, sind Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich. Diese können z. B. privatrechtlich über notarielle Kauf- und Tauschverträge oder durch eine amtliche Umlegung nach den §§ 45 bis 84 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Für diese Grundstückstückstauschverfahren werden i.a. Bewertungen und städtbauliche Kalkulationen erstellt, die eine Verteilung der neuen Grundstücke und einen Überblick über die Finanzierbarkeit der Maßnahmen ermöglichen.
Seit über 15 Jahren bin ich im Bereich der Immobilienbewertung, der Wertermittlung für Baulandumlegungen und der städtebaulichen Kalkulationen tätig.